In unserem Newsblog finden Sie Blogbeiträge rund um das Thema Demografie in der Arbeitswelt sowie Veranstaltungstipps und Nachberichte eigener Veranstaltungen zum Stöbern. © Modrow
War die Arbeitszeiterfassung bisher lediglich vom Arbeitsschutz geregelt, so strebt der Gesetzgeber nun eine rechtliche Verpflichtung an. Wie Unternehmen dieser nachkommen können und gleichzeitig die Mitarbeitergesundheit im Blick behalten, erfuhren 30 Interessierte am 21. November im Form Employer Branding & New Work.
Veronika Klein, Fachanwältin für Arbeitsrecht von der Kanzlei VOELKER & Partner Reutlingen, klärte in ihrem Impulsvortrag über die aktuelle Gesetzeslage auf. Arbeitgeber/-innen sind zur Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, welches Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten festgelegt, verpflichtet. Das Bundesarbeitsgericht entschied 2022, dass sich bereits aus den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes die Notwendigkeit eines Arbeitszeiterfassungssystems ergibt, da die Arbeitszeiterfassung dem Gesundheitsschutz dient.
Eine Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung eines "objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems" wird vom Europäischen Gerichtshofs zwar angemahnt, ist in Deutschland jedoch noch nicht als Gesetz verankert. Es liegt allerdings ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor, der auf Umsetzung wartet. Er sieht vor, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmenden jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch via Software, Terminal oder App aufzuzeichnen.
"Das Gesetz kommt garantiert", sagte die Expertin. "Ich hoffe allerdings auf eine Anpassung an die neuen Arbeitsbedingungen des mobilen Arbeitens, beispielsweise eine Verkürzung der Ruhezeiten von 11 Stunden für Eltern mit unterbrochenen Arbeitszeiten." Sie empfiehlt Unternehmen schon jetzt auf eine digitale Erfassung umzustellen.
Eine Möglichkeit der digitalen Zeiterfassung ist der Einsatz einer App, über die Mitarbeitende ihre Arbeitszeiten selbst eingeben. Dr. Christine Watrinet, Geschäftsführende Gesellschafterin bei ars serendi, stellte die kostenfreie App zebx vor, die mit Unterstützung des BMAS im Programm INQA entwickelt wurde.
Die App kann sowohl die Zeiterfassung systematisieren und sicherstellen als auch den Mitarbeitenden Hilfen zur Gestaltung ihrer Arbeitszeit anbieten. Beginn und Ende der Arbeitszeiten sowie Pausen und Unterbrechungen können von den Mitarbeitenden ganz einfach per Handy eingegeben werden. Sie ist für Schichtarbeit, mobiles Arbeiten, Homeoffice und Arbeiten an verschiedenen Standorten geeignet. Ein Datenbankexport in Excel aus der App auf die persönliche Mailadresse ist möglich und kann für die Lohnabrechnung genutzt werden.
Auch Arbeitsorte und Urlaube werden mit der App verwaltet. Aus dem Abgleich von Arbeitszeitfakten und der subjektiven Zufriedenheit generiert die App Tipps zum besseren Umgang mit der Arbeitszeit und trägt damit dazu bei, Belastungen und Ressourcen in Einklang zu bringen.
Ergänzende Handlungshilfen rund um die Arbeitszeit finden sich auf der zebx-Website: ein Leitfaden für Betriebsräte, ein Arbeitszeit-Quiz, eine Arbeitszeit-Bedarfsanalyse, ein Arbeitszeit-Belastungscheck sowie weitere unterstützende Maßnahmen.
"Die App ist ein echtes win-win für Unternehmen und Mitarbeitende", sagt Dr. Watrinet. "Und dazu noch kostenfrei und absolut datenschutzkonform."
Diese Begeisterung teilte auch Jessica Möhring, HR-Managerin bei Li-Cycle. Sie wendet zebx seit März 2023 in dem 60-köpfigen Unternehmen an. "Wir wollten die App als Übergangslösung nutzen", sagte sie. "Da wir uns noch in der Start-up-Phase befinden und erst herausfinden wollen, wie wir arbeiten möchten." Li-Cycle ist ein innovatives Unternehmen kanadischen Ursprungs, das ein besonders umweltfreundliches Verfahren zum Recycling von Lithium-Batterien verwendet.
"Die Produktion arbeitet im 24/7 Schichtbetrieb und dabei haben 'safety first' und Gesundheitsbewusstsein für uns oberste Prio", gab sie zu bedenken. "Wir suchten nach einem System, das die Arbeitszeiten in Produktion und Verwaltung gleichermaßen erfasst. Mit zebx haben wir das passende Tool gefunden."
Was Möhring besonders schätzt, sind die intuitive Handhabung der App und die Exportfunktion. Am Monatsende geben die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeiterfassung an die Vorgesetzten weiter, die diese Daten an die Lohnbuchhaltung übergeben.
"Inzwischen haben wir zebx in unseren Onboarding-Prozess integriert, denn wir haben durchweg positive Erfahrungen damit gemacht", freut sich die HR-Leiterin. "Unsere Mitarbeitenden kommen gut damit zurecht und die Neuen lernen sie gleich von Anfang an kennen und schätzen."
Wer sich für die App zebx interessiert, kann sie hier kostenfrei herunterladen.
Haben Sie Fragen zu der App? Dann wenden Sie sich gerne an Dr. Christine Watrinet:
Telefon: +49 (0) 7031 / 721 220 0
E-Mail: info(@)ars-serendi.de
Die Digitalisierung und deren Folgen für die Arbeitswelt sind im Netzwerk seit 2015 in den Vordergrund gerückt. Nicht zuletzt durch die Corona-Krise ist das Thema New Work aktueller als je zuvor. In Zeiten, wo immer mehr Menschen im Homeoffice arbeiten und der persönliche Kontakt zur Ausnahme wird, sehen sich viele Unternehmen mit völlig neuen Herausforderungen konfrontiert. Im Fachforum Employer Branding & New Work werden Umsetzungsbeispiele, Herausforderungen und neue Fragegestellungen zur digitalen Transformation von Unternehmen diskutiert und ausgetauscht.